BGH stärkt Sondertilgungsrechte von KreditnehmernSondertilgungsrechte müssen berücksichtigt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) schränkt mit einem Urteil vom 19. Januar 2016 die Möglichkeit überhöhter Vorfälligkeitsentschädigungen ein. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird von Seiten der Bank verlangt, wenn der Kreditnehmer vor Ablauf der festgelegten Frist den Kredit zurückzahlt und so vereinbarte Zinsen einspart. Wurden im Kreditvertrag Sondertilgungsrechte vereinbart, muss laut BGH-Urteil (XI ZR 388/14) der Kunde nicht die volle Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. In dem konkreten Fall ging es um eine Klausel in einem Darlehensvertrag der Sparkasse Aurich-Norden, die zukünftige Sondertilgungsrechte bei vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung in der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt. Dadurch erhielt der Kreditnehmer keine Sondertilgungsrechte bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung, obwohl er dauerhaft eine höhere Rate zurückbezahlte, als ursprünglich vereinbart war. Gegen diese Bestimmung hat ein Verbraucherschutzverein mit einer Unterlassungsklage geklagt. Diese Klausel hat das BGH für ungültig erklärt, da der Darlehensgeber im Falle einer Vorfälligkeitsentschädigung mehr erhalte, als ihm nach seiner vertraglichen Zinserwartung zustehe. Die Klausel verstoße daher gegen das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot, wonach der Anspruchsberechtigte nicht mehr erlangen dürfe, als er bei ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung bekommen hätte. Nach dem Urteil des BGH müssen Banken Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung also zu Gunsten des Kreditnehmers berücksichtigen. Dieses Urteil dürfte viele Kreditnehmer freuen, denn eine Vorfälligkeitsentschädigung kann bei einer durchschnittlichen Immobilienfinanzierung schnell einen sechsstelligen Betrag ausmachen. Dabei gilt die Faustregel: Je länger die vereinbarte Zinsfestschreibung und je höher das Darlehen, desto höher fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aus. Spätestens seit diesem Urteil ist also jeder Kreditnehmer gut damit beraten, die Sondertilgungsrechte seines Darlehensvertrags vorab sorgfältig zu prüfen. Best Regards Karolina Woźniak Deutschland Next PR Group Account Manager e-mail: [email protected] Tel: 538- 424-321 10785 Berlin Schillstraße 12 , Germany Our Websites Network: http://uk.next-immo.com http://uk.next-jobs24.com http://uk.next-cars24.com
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