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MCM Investor Management © by MCM InvestorMagdeburg, 02.03.2016.„Wer auf ein gutes Zusammenleben im Haus einer neuen gekauften Eigentumswohnung hofft, sollte vorher gründlich die Gemeinschaftsordnung lesen“, raten die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Denn mit den Rechten eines Eigentümers folgen natürlich auch die dazugehörigen Pflichten. Diese sind vor allem in der sogenannten Gemeinschaftsordnung festgelegt. „Zunächst geht es erstmal darum, sich intensiv mit den grundlegenden Dingen, wie Zustand, Lage und Finanzierung zu beschäftigen“, so die MCM Experten weiter. „Nichtsdestotrotz ist auch die Gemeinschaftsordnung für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft essentiell – auch wenn dieser Paragraph eher zum Kleingedruckten zählt“. Dieses Kleingedruckte gilt als Knigge für ein gutes Zusammenleben. „Wenn man also die Gemeinschaftsordnung im Vorfeld nicht richtig durchliest, könnte man später Probleme bekommen – dann steckt der Teufel im Detail“, betonen die Experten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. So thematisiert diese Gemeinschaftsordnung drei wichtige Bereiche: Die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft, die Kostenaufteilung beim Gemeinschaftseigentum und die Regeln zum Sondereigentum. So wissen Verwalter, welche Aufgaben sie haben und wie die gemeinschaftliche Instandhaltung auszusehen hat. Oft liefert die Gemeinschaftsordnung auch Details zur Eigentümerversammlung, wie die Stimmverteilung. Des Weiteren gibt sie Aufschluss über die gewerbliche Nutzung einer Immobilie, falls dies erlaubt ist, aber auch die rechtlichen Grundlagen der Vermietung. „Wichtig für Käufer zu wissen ist auch, ob beispielweise das gemeinschaftliche Austauschen der Fenster Pflicht ist“, fügen die MCM-Experten aus Magdeburg an. „Jede Änderung muss von einem Notar beglaubigt und im Grundbuch hinterlegt werden. Hierzu müssen alle Eigentümer zustimmen” Schließlich kann mit einer solchen Gemeinschaft auch viel Ärger und Kompromissbereitschaft einhergehen. Daher raten die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend: „Die Gemeinschaftsordnung muss vor Vertragsabschluss gründlich gelesen und vor allem verstanden werden. Im Zweifelsfall sollte man einen Experten fragen“. Best Regards Karolina Woźniak Deutschland Next PR Group Account Manager e-mail: [email protected] Tel: 538- 424-321 10785 Berlin Schillstraße 12 , Germany Our Websites Network: http://de.next-immo.com http://de.next-jobs24.com http://de.next-cars24.com
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MCM Investor Management © by MCM InvestorMagdeburg, 02.03.2016.„Wer auf ein gutes Zusammenleben im Haus einer neuen gekauften Eigentumswohnung hofft, sollte vorher gründlich die Gemeinschaftsordnung lesen“, raten die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Denn mit den Rechten eines Eigentümers folgen natürlich auch die dazugehörigen Pflichten. Diese sind vor allem in der sogenannten Gemeinschaftsordnung festgelegt. „Zunächst geht es erstmal darum, sich intensiv mit den grundlegenden Dingen, wie Zustand, Lage und Finanzierung zu beschäftigen“, so die MCM Experten weiter. „Nichtsdestotrotz ist auch die Gemeinschaftsordnung für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft essentiell – auch wenn dieser Paragraph eher zum Kleingedruckten zählt“. Dieses Kleingedruckte gilt als Knigge für ein gutes Zusammenleben. „Wenn man also die Gemeinschaftsordnung im Vorfeld nicht richtig durchliest, könnte man später Probleme bekommen – dann steckt der Teufel im Detail“, betonen die Experten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. So thematisiert diese Gemeinschaftsordnung drei wichtige Bereiche: Die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft, die Kostenaufteilung beim Gemeinschaftseigentum und die Regeln zum Sondereigentum. So wissen Verwalter, welche Aufgaben sie haben und wie die gemeinschaftliche Instandhaltung auszusehen hat. Oft liefert die Gemeinschaftsordnung auch Details zur Eigentümerversammlung, wie die Stimmverteilung. Des Weiteren gibt sie Aufschluss über die gewerbliche Nutzung einer Immobilie, falls dies erlaubt ist, aber auch die rechtlichen Grundlagen der Vermietung. „Wichtig für Käufer zu wissen ist auch, ob beispielweise das gemeinschaftliche Austauschen der Fenster Pflicht ist“, fügen die MCM-Experten aus Magdeburg an. „Jede Änderung muss von einem Notar beglaubigt und im Grundbuch hinterlegt werden. Hierzu müssen alle Eigentümer zustimmen” Schließlich kann mit einer solchen Gemeinschaft auch viel Ärger und Kompromissbereitschaft einhergehen. Daher raten die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend: „Die Gemeinschaftsordnung muss vor Vertragsabschluss gründlich gelesen und vor allem verstanden werden. Im Zweifelsfall sollte man einen Experten fragen“. Best Regards Karolina Woźniak Deutschland Next PR Group Account Manager e-mail: [email protected] Tel: 538- 424-321 10785 Berlin Schillstraße 12 , Germany Our Websites Network: http://de.next-immo.com http://de.next-jobs24.com http://de.next-cars24.com SERVICE NEXT IMMO
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