Welche besonderen Vorschriften müssen bei einer schwangeren Arbeitnehmerin beachtet werden? Wann muss die Elternzeit beantragt werden? Kann die Elternzeit verlängert werden? Unter dem Titel "Elternzeit & Co. / Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015 - Wir bringen Sie auf den neuesten Stand!" bietet der AGAD - Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (http://www.agad.de) am 29. Januar 2015 im Essener BildungsCentrum der Wirtschaft ein Seminar für Führungs- und Fachkräfte aus allen Unternehmensbereichen und für Mitarbeiter aus der Personalverwaltung an. Rechtsanwältin Gitta Gosch (AGAD) und Rechtsanwalt Martin Gwose LL.M. (AGAD) beantworten nicht nur Fragen rund um das Mutterschutz-,Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, sondern geben auch einen Überblick über die Vorschriften des MiLoG, das ab 01.01.2015 einen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR pro Stunde in Deutschland vorschreibt, und erläutern die sich daraus ergebenden rechtlichen Probleme.
Termin: 29. Januar 2015, 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Ort: BildungsCentrum der Wirtschaft, Herkulesstraße 32, 45127 Essen Kosten: 50,00 EUR (zzgl. gesetzliche MwSt.) für Mitglieder 80,00 EUR (zzgl. gesetzliche MwSt.) für Nicht-Mitglieder Weitere Informationen können beim AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., Geschäftsstelle Essen: Telefon: 0201-82025-0, Fax: 0201-82025-20, Mail: [email protected] angefordert werden.Bearbeiten hier klicken.
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